BEWERBUNG AUSSTELLENDE
WINTERTHURER WINTERMARKT 2024
Update 22.04.2024
Werde Teil des Winterthurer Wintermarktes 2024!
Bunte Lichter, glückliche Gesichter, dampfender Glühwein und duftendes Essen – vom 20. November bis am 23. Dezember verzaubert der Winterthurer Wintermarkt auch dieses Jahr Klein und Gross!
Möchtest du Teil dieses Erlebnisses sein und mit deinem Stand vor Ort sein? Egal ob du gutes Essen, leckere Drinks, hochwertige Designprodukte oder selbst hergestellte Gadgets verkaufst – wir sind offen für alle Ideen und freuen uns auf deine Anmeldung!
HINWEIS: Nachfolgend findest du alle Informationen, die für deine Bewerbung für den Winterthurer Wintermarkt wichtig sind. Bitte lies alles in Ruhe genau durch und fülle das Bewerbungsformular aus.
Alle hier aufgeführten Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung und ein baldiges Wiedersehen oder neues Kennenlernen!
Wir wünschen dir einen tollen Sommer und bis bald!
❤ dein Winterthurer Wintermarkt Team
*Wir sind in der Planung - kleine Änderungen sind darum bis auf Weiteres vorbehalten.
1. ECKDATEN
DATEN
Der Winterthurer Wintermarkt findet von Mittwoch, 20. November - Montag, 23. Dezember 2024 auf dem Teuchelweiherplatz statt.
ÖFFNUNGSZEITEN
Mi, 20.11.2024 - Mo, 23.12.2024
Öffnungszeiten Montag bis Freitag
16 - 22 Uhr
Öffnungszeiten Samstag und Sonntag
Samstag: 11 - 22 Uhr
Sonntag: 11 - 20 Uhr
HINWEIS: Die Eröffnung ist am 20. November um 16 Uhr.
STANDORT
Teuchelweiherplatz Winterthur
2. KATEGORIEN UND PREISE
A) KONDITIONEN KATEGORIE 1: FOOD
Verkauf von ESSEN zum direkten Verzehr (RESTAURATION): Mi. 20.11. – Mo. 23.12.2024 (34 Tage)
Phase 1 – 3: Chalet normal: 3x2m (6m2) für 34 Tage // CHF 4'750.-*
Phase 1 – 3: Chalet gross: 4x2m (8m2) für 34 Tage // CHF 5'500.-*
HINWEIS: Für Food-Anbieter:innen ist die Teilnahme nur für die gesamte Dauer möglich, also Phasen 1-3.
ALLGEMEINE ANWEISUNGEN:
-
Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet.
-
Bewerbungen von Food-Ausstellenden werden ausschliesslich für die komplette Laufzeit angenommen.
PLUS
UMSATZBETEILIGUNG
Wenn 12% vom Gesamtumsatz die Grundmiete übersteigt, so sind 12% vom Umsatz als zusätzliche Miete zu leisten.
Hierzu ein Rechenbeispiel bei einem Umsatz von CHF 55'000.-:
55'000 x 12% = 6'600
6'600 - 5'500 (Grundmiete) = CHF 1'100.- (Umsatzbeteiligung an Veranstalterin)
PLUS
GRUNDINSTALLATION
CHF 200.00
PLUS
NEBENKOSTEN
CHF 500.00 (CHF 100 pro Woche)
In den Nebenkosten enthalten sind: Allgemeine Platz-Reinigung, Abfallentsorgung, Sicherheitsdienst, Verwaltungspauschale und Werbebeitrag.
PLUS
STROM
Die Stromkosten werden aufgrund des bei Vertragsabschluss* angegebenen effektiven Stromverbrauches in Rechnung gestellt.
*Bei Vertragsabschluss bitten wir um genaue Angaben, wie viel Strom für die Gerätschaften (Kochherde, Kühlschränke, Licht, Heizung) maximal benötigt wird.
B) KONDITIONEN KATEGORIE 2: DETAILHANDEL (Verkauf von DESIGN und/oder PRODUKTEN und/oder ESSEN ZUM MITNEHMEN/VERSCHENKEN)
ALLGEMEINE INFO:
-
Der Verkauf von Getränken ist ausschliesslich in geschlossenen Flaschen möglich. Nicht gestattet sind offene Getränke am Stand (wie eine Bar) auszuschenken und zu verkaufen.
Ausnahme: Für die Verkaufsförderung nach Absprache mit der Veranstalterin können Mini-Degustationen in Shot-Gläser-Grössen bewilligt werden. -
Ausgewählte abgepackte Lebensmittel wie Marmeladen, Kekse, Gebäcke, Kaffee- und Teespezialitäten, etc. werden im Einzelfall betrachtet und nach Rücksprache mit der Veranstalterin genehmigt.
-
Anfragen von Spezialanbieter:innen wie zum Beispiel Handwerker:innen, die ihre Produkte auch vor Ort produzieren und präsentieren möchten nehmen wir gerne entgegen.
-
Bewerbungen sind für alle oder einzelne Phasen möglich.
HÜTTE 3x2m pro PHASE*:
Phase 1: Mi. 20.11. - So. 01.12. (12 Tage)/ CHF 1100.-
Phase 2: Mo. 02.12. - Do. 12.12. (11 Tage) / CHF 1200.-
Phase 3: Fr. 13.12. - Mo. 23.12. (11 Tage) / CHF 1300.-
Alle Phasen (1-3): Mi. 20.11. - Mo. 23.12. (34 Tage) / CHF 3400.-
*Bewerbung ist möglich für eine, mehrere oder alle Phasen.
PLUS
UMSATZBETEILIGUNG
Wenn 12% vom Umsatz die Grundmiete übersteigt, so sind 12% vom Umsatz als zusätzliche Miete zu leisten.
Hierzu ein Rechenbeispiel bei einem Umsatz von CHF 30'000.-:
30'000 x 12% = 3'600.-
3'600 - 3'400 (Grundmiete Phase 1-3) = CHF 200.- (Umsatzbeteiligung an Veranstalterin)
PLUS
GRUNDINSTALLATION
CHF 200.- (alle Phasen)
CHF 150.- (1-3 Phasen)
PLUS
NEBENKOSTEN
CHF 100.00 pro Phase
In den Nebenkosten enthalten sind: Allgemeine Platz-Reinigung, Abfallentsorgung, Sicherheitsdienst, Verwaltungspauschale und Werbebeitrag.
PLUS
STROM
Die Stromkosten werden aufgrund des bei Vertragsabschluss* angegebenen effektiven Stromverbrauches in Rechnung gestellt.
*Bei Vertragsabschluss bitten wir um genaue Angaben, wie viel Strom für die Gerätschaften (Kochherde, Kühlschränke, Licht, Heizung) maximal benötigt wird.
3. HÜTTEN
Das Dorfleben soll verspielt und lebendig wirken, deshalb bietet der Winterthurer Wintermarkt verschiedene Hüttentypen an:
Normale Hütte: 3x2m - 6m2 (können begehbar gemacht werden)
Grosse Hütte: 4x2 - 8m2 (nur für Food)
-
WICHTIG: Dein Hüttenstandort wird erst beim Einzug (Check-In) bekannt gegeben. Vorab können keine Hütten- und Standortwünsche berücksichtigt werden.
-
Die Hütten werden ohne jegliche Infrastruktur gestellt.
-
Jede Hütte hat einen einzigen Zugang zu Strom, gemäss der aufgegebenen Bestellung, welche spätestens bei Vertragsabschluss abgegeben werden muss.
-
Die Feinverteilung in der Hütte und zum Stromverteiler erfolgt durch die Ausstellenden (eigene Verteiler, Adapter und Mehrfach-Stromleisten mitnehmen). Kabelrollen dürfen nur in abgerolltem Zustand verwendet werden (Brandgefahr)!
-
Die Ausstellenden sind für Auftritt, Beleuchtung, Ablageflächen in der Hütte, Boden-Schutz/Isolation und die Dekoration selbst verantwortlich.
-
Das Anbringen von individueller Deko und Beschilderung usw. ist willkommen und erwünscht. Vor Vertragsabschluss werden dir hierzu noch genauere Infos geliefert.
-
Detaillierte Hüttenpläne und Zusatzinformationen folgen nach Vertragserhalt.
Details zu den Hüttenmassen
Hütte gross nur für Food (4x2m)
Hütte normal (3x2m) geschlossen
- Tresen 40x200 cm
Hütte normal (3x2m) begehbar
(d.h. die Besuchenden können in die Hütte reinlaufen)
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ZAHLUNGSSYSTEM
Alle unsere Aussteller:innen müssen zwingend ein Cashless-Kassensystem (mit Schweizer Währung und Mehrwertsteuersätzen!) haben und Tagesabschlüsse vorlegen können. Wir empfehlen eine Softwares wie Sumup, getButik oder Paymash.
BEWERBUNGS-AUSWERTUNG
Wir prüfen alle Bewerbungen sorgfältig und beurteilen nach Qualität der Produkte, des Angebotes und nach Erfahrungen der letzten Jahre. Uns liegt es am Herzen, das Angebot und den Auftritt im Sinne unserer Gäste und Zielgruppen zu gestalten und bestmöglich auf ihre Wünsche einzugehen.
Es ist grossartig, wenn wir bereits anhand eurer Bewerbung viel über euch erfahren dürfen. Gute Bilder und eventuell noch ein, zwei Worte über euch, eure Produkte und/oder eure Firma sind dabei sehr hilfreich.
EINZUG / AUFBAU / CHECK-IN
Die genauen Anfahrtszeiten erhalten die Aussteller:innen nach dem Vertragsabschluss. Der Weihnachtsmarkt liegt verkehrstechnisch günstig und ist einfach zu finden und zu beliefern.
Die individuelle Check-In-Zeit wird erst ein paar Tage vor dem Anlass bekanntgegeben.
Phase 1:
Food Check-In: 1-2 Tage vor der Eröffnung
Produkte Check-In: 1 Tag vor Eröffnung oder am Eröffnungstag
Phase 2 & 3 (Produktstände):
Check-In: Am ersten Markttag am Vormittag
Beim Hüttenbezug kann ein Depot von CHF 300.- eingezogen werden. Ist das Verhalten des Ausstellers/ der Ausstellerin während der gesamten Marktphase/n einwandfrei (pünktliches Öffnen und Schliessen, sauberes Arbeiten, Einhalten der Hygiene- und Brandschutzauflagen, etc.) und wird die Hütte im ursprünglichen Zustand zurückgegeben, so wird das Depot vollumfänglich zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.
AUSZUG / ABBAU / CHECK-OUT
Der Check-Out erfolgt am 24. Dezember oder für Produktstände am letzten Phasentag und nach Marktschliessung. Auch dazu erhalten die Ausstellenden genauere Informationen nach Vertragsabschluss.
ORDNUNG UND REINIGUNG
Jede:r Aussteller:in ist für die Sauberkeit seines/ihres Standes und der unmittelbaren Umgebung verantwortlich. Sollte dies nicht beachtet werden, kann eine zusätzliche Reinigung von der Veranstalterin veranlasst und dem/der Verursacher:in in Rechnung gestellt werden.
Die Hygiene- und Brandschutzvorschriften des Kantons Zürich müssen von allen Ausstellenden eingehalten werden.
VERSICHERUNG / HAFTUNG
Jede:r Aussteller:in muss für die Dauer ihrer Anwesenheit mit einer Haftpflicht- UND Sachversicherung (z.B. Diebstahl ausser Haus / für den Betrieb) versichert sein. Für die Versicherung ist jede:r Aussteller:in selbst verantwortlich. Gegenüber der Veranstalterin kann keine Haftung erhoben werden.
Kann der Winterthurer Wintermarkt aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophe, politische Unruhen etc.) nicht stattfinden, entstehen keine gegenseitigen Haftungsansprüche.
ZAHLUNGSBEDINGUNG
Die Bewerbungen werden ausgewertet und schriftlich bestätigt/abgewiesen. Mit der Bestätigung erhalten die Aussteller:innen den Vertrag. Dieser ist ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzusenden. Mit vollständigem Vertragserhalt senden wir den Aussteller:innen eine Akonto-Rechnung, die innert 10 Tagen zu begleichen ist.
Der Zahlungseingang ist für den Check-In massgebend. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Standplatz ohne weitere Wahrung an jemanden auf der Warteliste weitergegeben.
VERBINDLICHKEIT
Eine Bewerbung ist bindend! Den Aussteller:innen werden Administrationsgebühren in folgenden Rücktrittsfällen in Rechnung gestellt:
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Nach Bestätigung der Bewerbung, vor Vertragsversendung: CHF 50.-
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Nach Vertragszustellung durch die Veranstalterin: CHF 200.-
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Nach Vertragsrücksendung durch den:die Aussteller:in: CHF 250.-
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Bis 2 Monate vor Beginn vom Winterthurer Wintermarkt (bis 20.09.2024): 50% der Rechnungssumme
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Bis 1 Monat vor Beginn vom Winterthurer Wintermarkt (bis 20.10.2024): 100% der Rechnungssumme
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Nichterscheinen oder frühzeitiger Abbruch: 100% der Rechnungssumme + CHF 150.-
HINWEIS: Diese Vorschriften gelten ebenfalls, wenn jemand von der Veranstaltung fern bleibt, bei Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verstoss gegen die Vertragsvorschriften.
Die Veranstalterin behält das Recht vor, am Folgetag des Nichterscheinens über den Verkaufsstand zu verfügen.
KOMMUNIKATION
Alle bestätigten Aussteller: innen sind angehalten, die Kommunikation aktiv zu unterstützen. Der digitale Flyer und weiteres Promo-Material werden bei gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Wir regen an, diesen auch grossflächig an Kund:innen zu verschicken und zu posten, damit der Auftritt am Winterthurer Wintermarkt an Relevanz gewinnt.
Wir arbeiten bereits eng mit der Presse zusammen. Wenn ihr etwas habt, was ihr als News-Wert erachtet, dürft ihr euch gerne per E-Mail bei uns melden.
Die Kommunikation zwischen den Ausstellenden und dem OK-Team erfolgt ausschliesslich per E-Mail an markt@winterthurerwintermarkt.ch. Stelle also sicher, dass du die korrekte E-Mail in deiner Bewerbung angibst und regelmässig deine E-Mails (inkl. Spamordner) checkst. Speichere am besten die Adresse markt@winterthurerwintermarkt.ch unter deinen Favoriten, sodass keine E-Mail ungewollt in deinem Spam-Ordner landet.