

BEWERBUNG AUSSTELLENDE
WINTERTHURER WINTERMARKT 2025
Update 01.04.2025
Werde Teil des Winterthurer Wintermarktes 2025!
Bunte Lichter, glückliche Gesichter, dampfender Glühwein und duftendes Essen – vom 19. November – 23. Dezember 2025 verzaubert der Winterthurer Wintermarkt auch dieses Jahr Klein und Gross!
Möchtest du mit deinem eigenen Stand vor Ort Teil davon sein? Egal ob du gutes Essen, hochwertige Designprodukte oder selbst hergestellte Gadgets verkaufst – wir sind offen für alle Ideen und freuen uns auf deine Anmeldung!
HINWEIS: Nachfolgend findest du alle Informationen, die für deine Bewerbung für den Winterthurer Wintermarkt wichtig sind. Bitte lies alles genau durch und fülle das Bewerbungsformular aus.
Alle hier aufgeführten Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung und ein baldiges Wiedersehen oder neues Kennenlernen!
Wir wünschen dir einen tollen Sommer und bis bald!
❤ dein Winterthurer Wintermarkt Team
*Wir sind in der Planung - kleine Änderungen sind darum bis auf Weiteres vorbehalten.

1. ECKDATEN
DATEN
Der Winterthurer Wintermarkt findet von Mittwoch, 19. NOV - Dienstag, 23. DEZ 2025 auf dem Teuchelweiherplatz statt.
ÖFFNUNGSZEITEN
MI 19. NOV – DI, 23. DEZ 2025
Öffnungszeiten Montag bis Freitag
16 - 22 Uhr
Öffnungszeiten Samstag und Sonntag
Samstag: 11 - 22 Uhr
Sonntag: 11 - 20 Uhr
HINWEIS: Die Eröffnung ist am 19. November 2025 um 16 Uhr.
STANDORT
Teuchelweiherplatz Winterthur
2. KATEGORIEN UND PREISE
A) KONDITIONEN KATEGORIE 1: FOOD
Verkauf von ESSEN zum direkten Verzehr (RESTAURATION): Mi. 19.11. – Di. 23.12.2025 (35 Tage)
Phase 1 – 3: Chalet normal: 3x2m (6m2) für 35 Tage // CHF 4'750.-*
Phase 1 – 3: Chalet gross: 4x2m (8m2) für 35 Tage // CHF 5'500.-*
HINWEIS: Für Food-Anbieter:innen ist die Teilnahme nur für die gesamte Dauer möglich, also Phasen 1-3. Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet.
PLUS
UMSATZBETEILIGUNG
Wenn 12% vom Gesamtumsatz die Grundmiete übersteigt, wird die Differenz zwischen den 12% und der Grundmiete in Rechnung gestellt.
Hierzu ein Rechenbeispiel bei einem Umsatz von CHF 55'000.-:
55'000 x 12% = 6'600
6'600 - 5'500 (Grundmiete) = CHF 1'100.- (Umsatzbeteiligung an Veranstalterin)
PLUS
GRUNDINSTALLATION
CHF 200.00
PLUS
NEBENKOSTEN
CHF 500.00
In den Nebenkosten enthalten sind: Allgemeine Platz-Reinigung, Abfallentsorgung, Sicherheitsdienst, Verwaltungspauschale und Werbebeitrag.
PLUS
STROM
Die Stromkosten werden aufgrund des bei Vertragsabschluss* angegebenen, effektiven Stromverbrauches in Rechnung gestellt.
*Bei Vertragsabschluss bitten wir um genaue Angaben, wie viel Strom für die Gerätschaften (Kochherde, Kühlschränke, Licht, Heizung) maximal benötigt wird.
B) KONDITIONEN KATEGORIE 2: DETAILHANDEL
(Verkauf von Design und/oder Produkten und/oder Essen zum Mitnehmen/Verschenken)
ALLGEMEINE INFOS:
-
Der Verkauf von Getränken ist ausschliesslich in geschlossenen Flaschen möglich. Nicht gestattet sind offene Getränke am Stand (wie eine Bar) auszuschenken und zu verkaufen.
Ausnahme: Für die Verkaufsförderung nach Absprache mit der Veranstalterin können Mini-Degustationen in Shot-Gläser-Grössen bewilligt werden. -
Ausgewählte abgepackte Lebensmittel wie Marmeladen, Kekse, Gebäcke, Kaffee- und Teespezialitäten, etc. werden im Einzelfall betrachtet und nach Rücksprache mit der Veranstalterin genehmigt.
-
Anfragen von Spezialanbieter:innen wie zum Beispiel Handwerker:innen, die ihre Produkte auch vor Ort produzieren und präsentieren möchten nehmen wir gerne entgegen.
-
Bewerbungen sind für alle oder einzelne Phasen möglich.
HÜTTE 3x2m pro PHASE*:
Phase 1: Mi. 19.11. - So. 30.11. (12 Tage)/ CHF 900.-
Phase 2: Mo. 01.12. - Do. 11.12. (11 Tage) / CHF 1'300.-
Phase 3: Fr. 12.12. - Di. 23.12. (12 Tage) / CHF 1'400.-
Alle Phasen (1-3): Mi. 19.11. - Di. 23.12. (35 Tage) / CHF 3'400.-
*Bewerbung ist möglich für eine, mehrere oder alle Phasen.
PLUS
UMSATZBETEILIGUNG
Wenn 12% vom Umsatz die Grundmiete übersteigt, wird die Differenz zwischen den 12% und der Grundmiete in Rechnung gestellt.
Hierzu ein Rechenbeispiel bei einem Umsatz von CHF 30'000.-:
30'000 x 12% = 3'600.-
3'600 - 3'400 (Grundmiete Phase 1-3) = CHF 200.- (Umsatzbeteiligung an Veranstalterin)
PLUS
GRUNDINSTALLATION
CHF 200.- (alle Phasen)
CHF 150.- (1-3 Phasen)
PLUS
NEBENKOSTEN
CHF 100.00 pro Phase
In den Nebenkosten enthalten sind: Allgemeine Platz-Reinigung, Abfallentsorgung, Sicherheitsdienst, Verwaltungspauschale und Werbebeitrag.
PLUS
STROM
Die Stromkosten werden aufgrund des bei Vertragsabschluss* angegebenen, effektiven Stromverbrauches in Rechnung gestellt.
*Bei Vertragsabschluss bitten wir um genaue Angaben, wie viel Strom für die Gerätschaften (Kochherde, Kühlschränke, Licht, Heizung) maximal benötigt wird.
3. HÜTTEN
Das Dorfleben soll verspielt und lebendig wirken, deshalb bietet der Winterthurer Wintermarkt verschiedene Hüttentypen an:
Normale Hütte: 3x2m - 6m2 (können begehbar gemacht werden)
Grosse Hütte: 4x2 - 8m2 (nur für Food)
-
WICHTIG: Dein Hüttenstandort wird erst beim Einzug (Check-In) bekannt gegeben. Vorab können keine Hütten- und Standortwünsche berücksichtigt werden.
-
Die Hütten werden ohne jegliche Infrastruktur gestellt.
-
Jede Hütte hat einen einzigen Zugang zu Strom, gemäss der aufgegebenen Bestellung, welche spätestens bei Vertragsabschluss abgegeben werden muss.
-
Die Feinverteilung in der Hütte und zum Stromverteiler erfolgt durch die Ausstellenden (eigene Verteiler, Adapter und Mehrfach-Stromleisten mitnehmen). Kabelrollen dürfen nur in abgerolltem Zustand verwendet werden (Brandgefahr)!
-
Die Ausstellenden sind für Auftritt, Beleuchtung, Ablageflächen in der Hütte, Boden-Schutz/Isolation und die Dekoration selbst verantwortlich.
-
Das Anbringen von individueller Deko und Beschilderung usw. ist willkommen und erwünscht. Vor Vertragsabschluss werden dir hierzu noch genauere Infos geliefert.
-
Detaillierte Hüttenpläne und Zusatzinformationen folgen nach Vertragserhalt.
-
Nicht begehbare Hütten kommen mit einem Tresen. Bei begehbaren Hütten fehlt die Front, damit Besucher:innen in die Hütte hineingehen können.
DETAILS ZU DEN HÜTTENMASSEN
Hütte gross nur für Food (4x2m)

Hütte normal (3x2m) geschlossen
- Tresen 40x200 cm



Hütte normal (3x2m) begehbar
(d.h. die Besuchenden können in die Hütte reinlaufen)

4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
BEWERBUNGS-AUSWERTUNG
Wir prüfen alle Bewerbungen sorgfältig und beurteilen nach Qualität der Produkte, des Angebotes und nach Erfahrungen der letzten Jahre. Uns liegt es am Herzen, das Angebot und den Auftritt im Sinne unserer Gäste und Zielgruppen zu gestalten und bestmöglich auf ihre Wünsche einzugehen.
Es ist grossartig, wenn wir bereits anhand eurer Bewerbung viel über euch erfahren dürfen. Gute Bilder und eventuell noch ein, zwei Worte über euch, eure Produkte und/oder eure Firma sind dabei sehr hilfreich.
VERBINDLICHKEIT
Eine Bewerbung ist verbindlich! Den Aussteller:innen werden Administrationsgebühren in folgenden Rücktrittsfällen in Rechnung gestellt:
-
Nach Bestätigung der Bewerbung, vor Vertragsversendung: CHF 50.-
-
Nach Vertragszustellung durch die Veranstalterin: CHF 200.-
-
Nach Vertragsrücksendung durch den:die Aussteller:in: CHF 250.-
-
Bis 2 Monate vor Beginn vom Winterthurer Wintermarkt (bis 19.09.2025): 50% der Rechnungssumme
-
Bis 1 Monat vor Beginn vom Winterthurer Wintermarkt (bis 19.10.2025): 100% der Rechnungssumme
-
Nichterscheinen oder frühzeitiger Abbruch: 100% der Rechnungssumme + CHF 150.-
Die Veranstalterin behält das Recht vor, am Folgetag des Nichterscheinens über den Verkaufsstand zu verfügen.
ZAHLUNGSBEDINGUNG
Die Bewerbungen werden ausgewertet und schriftlich bestätigt/abgewiesen. Mit der Bestätigung erhalten die Aussteller:innen den Vertrag. Dieser ist ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzusenden. Mit vollständigem Vertragserhalt senden wir den Aussteller:innen eine Akonto-Rechnung, die innert 10 Tagen zu begleichen ist.
Die Akonto-Rechnung enthält einen Kostenpunkt "Depot". CHF 300.- werden im Voraus verrechnet. Ist das Verhalten des/der Aussteller:in während der gesamten Zeit auf dem Markt einwandfrei (pünktliches Öffnen und Schliessen, sauberes Arbeiten, Eintragen der Tagesumsätze, etc.) und wird die Hütte im ursprünglichen Zustand zurückgegeben, so wird das Depot nach dem Markt vollumfänglich zurückerstattet.
Der Zahlungseingang ist für den Check-In massgebend. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Standplatz ohne weitere Wahrung an jemanden auf der Warteliste weitergegeben.
VERSICHERUNG / HAFTUNG
Jede:r Aussteller:in muss für die Dauer ihrer Anwesenheit mit einer Haftpflicht- UND Sachversicherung (z.B. Diebstahl ausser Haus / für den Betrieb) versichert sein. Für die Versicherung ist jede:r Aussteller:in selbst verantwortlich. Gegenüber der Veranstalterin kann keine Haftung erhoben werden.
Kann der Winterthurer Wintermarkt aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophe, politische Unruhen etc.) nicht stattfinden, entstehen keine gegenseitigen Haftungsansprüche.
EINZUG / AUFBAU / CHECK-IN
Der Wintermarkt liegt verkehrstechnisch günstig und ist einfach zu finden und zu beliefern.
Die individuelle Check-In-Zeit wird erst ein paar Tage vor dem Anlass bekanntgegeben.
Phase 1:
Food Check-In: 1-2 Tage vor der Eröffnung
Produkte Check-In: 1 Tag vor Eröffnung oder am Eröffnungstag
Phase 2 & 3 (Produktstände):
Check-In: Am ersten Markttag am Vormittag
ZAHLUNGSSYSTEM
Alle unsere Aussteller:innen müssen zwingend ein Cashless-Kassensystem (mit Schweizer Währung und Mehrwertsteuersätzen!) haben und Tagesabschlüsse vorlegen können. Wir empfehlen eine Softwares wie Sumup, getButik oder Paymash.
ORDNUNG UND REINIGUNG
Jede:r Aussteller:in ist für die Sauberkeit seines/ihres Standes und der unmittelbaren Umgebung verantwortlich. Sollte dies nicht beachtet werden, kann eine zusätzliche Reinigung von der Veranstalterin veranlasst und dem/der Verursacher:in in Rechnung gestellt werden.
Die Hygiene- und Brandschutzvorschriften des Kantons Zürich müssen von allen Ausstellenden eingehalten werden.
AUSZUG / ABBAU / CHECK-OUT
Der Check-Out erfolgt am 23. Dezember nach Marktschliessung. Spätestens am 24. Dezember um 12 Uhr mittags müssen alle Hütten leer und geputzt abgegeben werden. Produktstände checken am letzten Phasentag und nach Marktschliessung aus. Auch dazu erhalten die Ausstellenden genauere Informationen nach Vertragsabschluss.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation zwischen den Ausstellenden und dem OK-Team erfolgt ausschliesslich per E-Mail an markt@winterthurerwintermarkt.ch. Stelle also sicher, dass du die korrekte E-Mail in deiner Bewerbung angibst und regelmässig deine E-Mails (inkl. Spamordner) checkst. Speichere am besten die Mail-Adresse unter deinen Favoriten, sodass keine E-Mail ungewollt in deinem Spam-Ordner landet.